
Anpassungsqualifizierung für internationale Physiotherapeut*innen
Informationen für Arbeitgeber
Sehr geehrte Koleleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, dass Sie einer internationalen Fachkraft die Möglichkeit bieten wollen, den praktischen Teil der Anpassungsqualifizierung in Ihrer Praxis zu absolvieren! Bestimmt haben Sie dazu viele Fragen – die dringendsten versuchen wir, in diesem Informationsblatt zu beantworten:
Formalien
- Basis für die Anpassungsqualifizierung von Physiotherapeut*innen, die ihren Berufsabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, sind das MPhG § 2, Abs. 2 sowie die PhysTh-APrV Abschnitt 5a § 21a, Abs. 2 und Abschnitt 5a, § 21b, Abs. 2.
- Die Länge einer Anpassungsqualifizierung richtet sich nach dem Defizitbescheid der zuständigen Behörde, in der Regel 6 Monate.
- Am Ende der Anpassungsqualifizierung und dem Bestehen des Abschlusses erhält der/die Physiotherapeut*in von der zuständigen Behörde die „Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in“ in Deutschland.
- Für Physiotherapeut*innen in Anerkennung aus Drittstaaten besteht die Möglichkeit des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG, was vom zukünftigen Arbeitgeber beantragt werden kann. Vorteil ist hier, dass die Einreise nach Deutschland schneller erfolgen kann und dass Regelungen bezüglich Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis in einer Hand liegen. Allerdings kostet das Verfahren 411,00 € und es muss zwischen Arbeitgeber und Fachkraft geklärt werden, wer diese Kosten übernimmt. Mehr Informationen finden Sie auf dem Portal Make it in Germany.
Praxis
- Für Einreise, Visum und Wohnungssuche sind die Teilnehmenden verantwortlich. Aber jede Hilfe Ihrerseits – gerade bei der Wohnungssuche – ist hier sehr viel wert!
- Die Anpassungsqualifizierung für internationale Physiotherapeut*innen kann flexibel gestartet und Teilnehmende in einen laufenden Kurs integriert werden.
- Die internationale Fachkraft schließt mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag als Physiotherapeut*in in Anerkennung (das ist der genaue rechtliche Status), oder auch als Physiotherapie-Helfer*in/Assistent*in ab. Mit der Amesol Akademie schließt die Fachkraft einen Qualifizierungsvertrag ab. Bei Teilfinanzierung über einen Bildungsgutschein wird zudem ein Vertrag zur betrieblichen Lernphase geschlossen. Die Fachkraft in Anerkennung kann – genau wie PT-Schüler*innen/Student*innen – am Patienten arbeiten, auch wenn sie noch keine Berufsurkunde hat. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit uns einen Rahmenvertrag schließen.
- Vergütung: Die Fachkraft in Anerkennung muss während der Maßnahme entlohnt werden – zur aktuell üblichen Höhe des Entgelts informieren wir Sie gern auf Nachfrage.
- In den sechs Monaten der Anpassungsqualifizierung finden insgesamt sieben Blockwochen Theorieunterricht in der Amesol Akademie in Hamburg oder perspektivisch auch am Standort Süd statt. Dafür müssen Sie die internationale Fachkraft freistellen. Die restliche Zeit arbeitet der/die Physiotherapeut*in in Anerkennung bei Ihnen in der Praxis – üblicherweise zunächst unter direkter Supervision (Hospitation, Co-Behandlung), später auch unter indirekter Supervision am Patienten.
- Regelmäßig findet eine Praxisbegleitung am Patienten durch unsere Pädagog*innen in der Praxis statt (im Sinne einer Kompetenzfeststellung mit Eigenreflexion, Feedback-Gespräch und Lernziel-Entwicklung).
- In Ihrer Praxis sollte es eine*n Praxis-Mentor*in geben. Diese Person ist für die Begleitung des/r Teilnehmer*in zuständig ist und in Kontakt mit der Amesol Akademie.
- Wir stehen Ihnen gern bei allen Fragen bezüglich der Beschäftigung, der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung bzw. stellen den Kontakt zu den Expert*innen in den für Sie zuständigen Behörden her.
Kontakt
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und stehen für Fragen jederzeit zur Verfügung! Bitte zögern Sie nicht, Kontakt mit Frau Imke Havemann aufzunehmen!
Physio Team Amesol
+49(0) 40 22867930-32
physio@amesol.de
Imke Havemann
Stellv. Akademieleitung,
Fachbereichsleitung Physiotherapie


