Anpassungsqualifizierung für internationale Physiotherapeutinnen Und Physiotherapeuten

BERUFSANERKENNUNG MIT DEM AMESOL-TRAINEE-PROGRAMM (ATP) Physio

Das Amesol-Trainee-Programm (ATP) Physio bietet internationalen Physiotherapeut*innen und ihren Arbeitgebern eine Anpassungsqualifizierung in Form eines Anpassungslehrgangs. Ziel ist die volle Berufsanerkennung in Deutschland. Das ATP Physio ist bereits in zahlreichen Bundesländern durch die zuständigen Behörden zugelassen und in der Praxis etabliert.

Im Rahmen der Anpassungsqualifizierung absolvieren internationale Physiotherapeut*innen einmal pro Monat eine Blockwoche Theorieunterricht an der Amesol Akademie – aktuell an unserem Akademie Standort Hamburg. Für diese Blockwochen muss die Fachkraft vom Arbeitgeber freigestellt werden.

In der übrigen Zeit findet der praktische Teil der Anpassungsqualifizierung in Ihrer Praxis bzw. Einrichtung statt: Zunächst arbeitet die Fachkraft dabei unter direkter Supervision (Hospitation, Co-Behandlung), später zunehmend eigenständiger unter indirekter Supervision am Patienten.

Ergänzend führen unsere Pädagog*innen regelmäßig Praxisbegleitungen bei Ihnen vor Ort durch. Diese dienen der Kompetenzfeststellung, der Eigenreflexion sowie einem strukturierten Feedback- und Lernzielgespräch.

Zur Unterstützung sollten Sie eine*n Praxis-Mentor*in benennen. Diese Person begleitet die internationale Fachkraft im Arbeitsalltag und steht in engem Austausch mit der Amesol Akademie.

Die Länge einer Anpassungsqualifizierung richtet sich nach dem Feststellungsbescheid der zuständigen Behörde. Wir bieten Maßnahmelängen von drei, sechs, neun und zwölf Monaten an.

Internationale Physios beschäftigen: Formalien

  • Basis für die Anpassungsqualifizierung von Physiotherapeut* innen, die ihren Berufsabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, sind das MPhG § 2, Abs. 2 sowie die PhysTh-APrV Abschnitt 5a § 21a, Abs. 2 und Abschnitt 5a, § 21b, Abs. 2.
  • Am Ende der Anpassungsqualifizierung und dem Bestehen des Abschlusses erhält die internationale Fachkraft von der zuständigen Behörde die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut*in in Deutschland.
  • Für Physiotherapeut*innen in Anerkennung aus Drittstaaten besteht die Möglichkeit des Beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG, das der Arbeitgeber beantragen kann. Vorteil ist, dass eine schnellere Einreise möglich ist und dass Regelungen bezüglich Aufenthaltsstatus und Arbeitserlaubnis in einer Hand liegen. Allerdings kostet das Verfahren 411,00 € und Arbeitgeber und Fachkraft müssen die Kostenübernahme klären. Mehr Informationen liefert Make it in Germany.

Praxis

  • Für Einreise, Visum und Wohnungssuche sind die Teilnehmenden verantwortlich. Aber jede Hilfe Ihrerseits – gerade bei der Wohnungssuche – ist hier sehr viel wert!
  • Die Anpassungsqualifizierung für internationale Physiotherapeut*innen kann flexibel gestartet und Teilnehmende in einen laufenden Kurs integriert werden.
  • Die internationale Fachkraft schließt mit dem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag als Physiotherapeut*in in Anerkennung (das ist der genaue rechtliche Status), oder auch als Physiotherapie-Helfer*in / Assistent*in ab. Mit der Amesol Akademie schließt die Fachkraft einen Qualifizierungsvertrag ab. Bei Teilfinanzierung über einen Bildungsgutschein wird zudem ein Vertrag zur betrieblichen Lernphase geschlossen.

Finanzierung

  • Durch die Kombination eines Bildungsgutscheines der Bundesarbeitsagentur mit anderen Fördermöglichkeiten entstehen für Sie normalerweise keine bzw. nur geringe Kosten. Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern.
  • Die Fachkraft in Anerkennung muss während der Maßnahme entlohnt werden – zur aktuell üblichen Höhe des Entgelts informieren wir Sie gern auf Nachfrage.

Ihr Kontakt

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und stehen auch für Fragen zur Beschäftigung sowie zur Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zur Verfügung. Gern vermitteln wir auch an die Expert*innen in den für Sie zuständigen Behörden.

Physio-Team Amesol
+49 (0) 175 753 579 2
i.havemann@amesol.de